Für eine in Ihrem Heimatland offiziell anerkannte Hochzeit auf Kreta, benötigt jeder Partner die unten aufgeführten Dokumente.
Die Dokumente müssen jeweils mit einer sogenannten "Apostille" versehen werden. Die "Haager Apostille" bestätigt die Echtheit einer öffentlichen Urkunde, die hierfür im Original vorgelegt werden muss. Die Anschrift der jeweils zuständigen Apostille-Behörde kann Ihnen üblicherweise die Stelle mitteilen, von der ihre Urkunde stammt.
Die folgenden Dokumente müssen als originale Duplikate mit der Apostille versehen vorliegen:
Apostille
Die Apostille hat das Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 05.10.1961 (Haager Übereinkommen) zur Grundlage und ist eine vereinfachte Form der Echtheitsbestätigung.
Desweiteren benötigen Sie folgendes Dokument ohne Apostille:
Hinweise:
Alle Dokumente müssen von der griechischen Botschaft/ Konsulat in Ihrem Heimatland ins Griechische übersetzt werden. Selbstverständlich bieten wir auch einen legalen Übersetzungsservice hier in Griechenland an. Dafür benötigen wir 6 Wochen vor der Hochzeit die Dokumente im Original.
Werden die Dokumente in Ihrem Heimatland übersetzt, schicken Sie uns Ihre vorbereiteten und mit Apostillen versehenen Papiere spätestens 6 Wochen vor der Hochzeit auf Kreta per Post, Email oder Fax zu (hier genügt erstmal eine Kopien). Spätestens 1 Woche nach Erhalt der Papiere werden wir Ihnen die Vollständigkeit und Korrektheit bestätigen.
Bei Ihrer Anreise bringen Sie bitte alle originalen Duplikate der Urkunden und Papiere mit, falls Sie diese nicht schon vorab per Einschreiben gesendet haben. Diese werden vom Rathaus hier vor Ort einbehalten.
Ohne die originalen Duplikate ist die Hochzeit nicht durchführbar!